Qualifizierungskonzept

Strukturiertes Doktorandenprogramm

Die GRAD bietet den in ihr aufgenommenen Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, ein strukturiertes Promotionsprogramm zu durchlaufen, das über die Anforderungen der bestehenden Promotionsordnung hinausgeht. Dieses Programm ist international ausgerichtet. Dies ermöglicht eine Kombination verschiedener Ansätze und Formate und gibt den Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, ihr Forschungs- und Lehrpotenzial zu maximieren. Gleich zu Beginn des Promotionsstudiums wird für jede/n Doktoranden/in ein individuelles Lernprogramm erstellt. Zusätzlich zu der anzufertigenden schriftlichen Dissertationsarbeit meistern die Doktorandinnen und Doktoranden der GRAD ein externes Qualifikationsprogramm.

Dauer des Promotionsprogramms
Die Dauer des Promotionsprogramms beträgt maximal viereinhalb Jahre
Promotionsprogrammsprachen
Englisch und Deutsch
Interaktivität
Zwei VertreterInnen aus dem Kreis der Doktorandinnen und Doktoranden gehören dem Vorstand der GRAD an. Durch diese VertreterInnen können die Promovierenden ihre Ideen und Initiativen, einschließlich ReferentInnen, Lerninhalte und Kurse für die GRAD, vorschlagen

Elemente des Qualifikationsprogramms

Sprachliche Vorbereitung

Da der Zugang zum deutschen Recht bisher maßgeblich am Sprachverständnis scheitert, kann und sollte jeder durch die GRAD begleiteten Promotion ein intensiver Deutschsprachkurs vorgeschaltet werden. Zusätzlich werden Workshops für wissenschaftliches Schreiben auf Deutsch und Englisch sowie ein Deutschkurs für JuristInnen angeboten.

Fachliche Vorbereitung

Vor dem Eintritt in den Forschungsteil des Studiums müssen die Doktorandinnen und Doktoranden einen Kurs in einem der Hauptgebiete des deutschen Rechts (Zivilrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) absolvieren. Während der Erstellung der Dissertation besuchen sie Vertiefungsveranstaltungen abhängig von den jeweiligen Forschungsschwerpunkten und nehmen an Doktorandenseminaren teil. Neben einer für die Erstellung der Promotion notwendigen Fächerbelegung von Lehrveranstaltungen werden insbesondere Vorlesungen und begleitende Kolloquien in denjenigen Grundfächern eingeplant, die für die künftige Lehrtätigkeit der individuellen Teilnehmenden von Bedeutung sein werden.

Rechtsmethodik und juristische Didaktik

Die Feinheiten der Methodenlehre und Didaktik werden in der Ausbildung der NachwuchswissenschaftlerInnen oft vernachlässigt. Auf didaktischer Qualifikationsseite wird insbesondere die deutsche Falllösungsmethode nicht erlernt. Um diese Lücke zu schließen, bietet die GRAD entsprechende Kurse an, unter anderem in Zusammenarbeit mit der Universität Passau. Darüber hinaus können die Doktorandinnen und Doktoranden mehr über eine digitale Lehre, sowohl als didaktische Qualifikation, als auch praktisch angewandt in der eigenen Lehre erfahren. Zusätzlich können die Promovierenden erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten bei Durchführung eines eigenen Seminars und Lehre in Form z. B. der Betreuung von Praktika, Übungen oder Kolloquien erproben.

Integration in die wissenschaftliche Gemeinschaft

Die Doktorandinnen und Doktoranden werden direkt und eng in das Lehrstuhlleben der sie betreuenden ProfessorInnen eingebunden, so dass intensive Betreuungsverhältnisse zwischen den Promovierenden und den sie Betreuenden etabliert werden. Außerdem bietet eine regelmäßige Teilnahme an den Klausurtagungen, Gesprächsforen und externen Forschungen (auch im Ausland) den Doktorandinnen und Doktoranden die Möglichkeit, berufliche und wissenschaftliche Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen in der Diskussion über aktuelle Rechtsfragen zu sammeln.

Soft skills

Begleitend zum Kernprogramm sind eine Reihe von Seminaren und Workshops für Zeit- und Stressmanagement, Präsentationstechniken, erfolgreiches Networking etc. geplant, die zur weiteren Entwicklung der DoktorandInnen beitragen.

Arbeitsaufwand
Der Arbeitsaufwand des Promotionsprogramms beträgt mindestens 15 Leistungspunkte (credit points, CP)
Abschluss des Promotionsprogramms
Den Doktorandinnen und Doktoranden, die die Promotion mit mindestens dem Prädikat „cum laude“ abgeschlossen haben und die mindestens 15 CP im Qualifizierungsprogramm erworben haben, wird ein Zertifikat der GRAD über die erfolgreiche Teilnahme an der strukturierten Promovierendenausbildung verliehen.